Trauung

DIE TRAUUNG
Das Sakrament der Ehe

Geschaffen wurde der Mensch als Mann und Frau. Das liebende, ehrfürchtige und fruchtbare Umgehen miteinander ist Ziel der Schöpfung. Das ist der Grund, warum die Gemeinschaft der Kirche das Sakrament der Ehe feiert. Es ist ein Abenteuer, wenn zwei Menschen sich binden – und zwar für gute und schwierige Zeiten – und das im Ehebund bekräftigen. Weil dies nicht selbstverständlich ist und auch nicht leicht, lädt die Kirche ein, Jesus Christus mit in diesen Bund zu nehmen als Begleiter und Freund, als Berater und Teiler, als Mahner und Warner. Zugleich bietet sie ihr solidarisches Mitgehen und ihre Hilfe für diese anspruchsvolle Lebensform an in Familienkreisen, Eheberatung usw.

Der große Vermählungsspruch

Der Bräutigam nimmt den Ring der Braut und spricht:
N., ich nehme dich an als meine Frau und verspreche dir die Treue in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und in Krankheit. Ich will dich lieben, achten und ehren, solange ich lebe.
Er steckt ihr den Ring an und fährt fort:
Trag diesen Ring als Zeichen meiner Liebe und Treue.
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Danach nimmt die Braut des Ring des Bräutigams und spricht:
N., ich nehme dich an als meinen Mann und verspreche dir die Treue in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und in Krankheit. Ich will dich lieben, achten und ehren, solange ich lebe.
Sie steckt ihm den Ring an und fährt fort:
Trag diesen Ring als Zeichen meiner Liebe und Treue.
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Trauungs-Information
römisch-katholischer Ritus

Es ist das ganz persönliche – geistliche – Familienfest!
Im Rahmen der liturgischen Möglichkeiten gibt es vieles individuell zu gestalten.

Eine gute Vorbereitung macht nachher viel Freude!

Möglichkeit

Priester/Diakon aus persönlichem Umfeld als Offiziator einladen
oder aus dem Team Schlosskapelle

Entscheidung

Wortgottesdienst oder Taufmesse

Auswahl

von Schriftstellen, Fürbitten (Textheft)

weitere Gestaltung durch

Musik, Blumenschmuck, Fotografie, Film, Gastronomie
Blumenhandlung belflor: 01/9825689, office@belflor.at, www.belflor.at
Fotograf Schuster: 01/8926050, office@fotoschuster.at, www.fotoschuster.at

oder aus dem persönlichen Umfeld

Punkte zum Abhaken

  • Trauungstermin ist möglichst frühzeitig mit der Schlosskapelle Schönbrunn zu vereinbaren und gilt als Reservierung der Kapelle. ist erst gültig nach Ausstellung des Trauungsprotokolls von der Wohnpfarre. Nach Ausstellung der Trauungserlaubnis der Wohnpfarre ist der Termin verbindlich.
  • Sofortige Trauungsanmeldung in der Wohnpfarre der Braut oder des Bräutigams (Aufnahme des Trauungsprotokolls) unter Vorlage von folgenden Personaldokumenten: Geburtsurkunde, Taufschein, Meldezettel, gültiger Lichtbildausweis, Heiratsurkunde falls sie schon standesamtlich verheiratet sind.
  • Trauungsgespräch in der Wohnpfarre oder mit dem Trauungsorgan.
  • Das Trauungsprptokoll (Matrikeneintrag) ist an die Schlosskapelle zu geben.
  • Trauzeugenschaft kann von jedermann geleistet werden, unabhängig vom Religionsbekenntnis. Es sind auch andere Zeugen als bei der standesamtlichen Eheschließung möglich.
  • Feierbesprechung mit Tauungsorgan
  • Unterschrift der Trauzeugen am Ende der Trauung. Der Trauschein wird anschließend ausgehändigt.
  • Gratulation vor der Kapelle im Ehrenhof an der großen Feststiege (bei Schlechtwetter in der Kapelle)

Autozufahrt (bis zu 5 Autos) über das Meidlinger Tor

– das Brautpaar wählt jene Personen aus, die Zufahrt erhalten und meldet diese dem Rektorat
– bei der Einfahrt ist der Name des Brautpaares zu nennen
– der Lenker erhält am Tor eine Einfahrtsgenehmigung (A5)
– diese ist vor dem Lenkrad im Inneren des Autos sichtbar aufzulegen (Parkkontrollen)
– StVo beachten!

Kosten

Spende ab € 1.000,- für die Erhaltung der Schlosskapelle erbeten
Bankverbindung: bei Schelhammer & Schattera, lautend auf Rektorat Schlosskapelle Schönbrunn
IBAN: AT451919000000239475, BIC/Swiftcode: BSSWATWW
Bei finanziellen Schwierigkeiten findet die Trauung selbstverständlich statt, ein Beitrag in freiem Ermessen

Trauungs-Information für eine in der Ökumene stehenden christlichen Konfession

  • alles wie oben angeführt
  • Ausnahme: Dokumente mit dem Pfarramt der jeweiligen Konfession erledigen
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Trauung 3
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